Sie haben Interesse an einer BPSA Förderung und wollen einen Antrag stellen?
Gefördert werden können ausländische Studierende aus DAC-Ländern, die
- an einem BPSA-InfoTag teilgenommen habe (2x jährlich im Juni und Dezember)
- ihren Antrag vollständig und fristgerecht mindestens acht Wochen vor dem Beginn der Reise einreichen;
- an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland studieren;
- sich im Master-Studium oder der zweiten Hälfte des Bachelor-Studiums befinden (Promovend*innen können leider keine BPSA-Förderung erhalten);
- bereits an mindestens zwei STUBE Seminaren teilgenommen haben;
- vorher noch keine BPSA Förderung erhalten haben;
- kein Stipendium erhalten und sich das Studium selbst finanzieren;
- in den letzten 20 Monaten nicht im Herkunftsland waren.
Zweck der Förderung
Anträge auf Aufenthalte im Herkunftsland werden gefördert
- für einen Studien-/Forschungsaufenthalt zur Anfertigung einer entwicklungsländerbezogenen Studien- oder Abschlussarbeit (Dauer: mindestens 4 Wochen bis maximal 6 Monate)
- zum Absolvieren eines Praktikums, das Bestandteil der Studienanforderung ist oder im Zusammenhang mit dem Studium oder der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht (Dauer: mindestens 4 Wochen bis maximal 6 Monate)
- zur Einholung von Berufsinformationen in der Abschlussphase des Studiums ( Dauer: mindestens 1 Monat bis maximal 2 Monate).
Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte besteht aus:
- der Übernahme der Reisekosten (Flugticket zum günstigsten Flugtarif; maximal 1500,- €)
- einer Ausgabenpauschale zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten und eventuell anfallender Kosten für Bahn, Bus usw. Die Höhe dieser Pauschale beträgt mindestens 300,00€ und wird je nach Dauer des Aufenthaltes wie folgt angepasst:
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- Aufenthalt von vier Wochen = 300,00€
- Aufenthalt von fünf Wochen = 350,00€
- Aufenthalt von sechs Wochen = 400,00€
- Aufenthalt von sieben Wochen = 450,00€
- Aufenthalt ab acht Wochen = 500,00€
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Wichtiger Hinweis! Die Buchung des Flugtickets erfolgt über STUBE Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Eigenbuchung des Flugtickets durch den/die Antragsteller/in vor oder während des Antragsverfahrens führt zur Ablehnung der Förderung.
Verpflichtungen
Geförderte Studierende sind verpflichtet:
- vor und nach der Reise an jeweils einem eintägigen Vor- und Nachbereitungsseminar teilzunehmen
- folgende Dokumente innerhalb von 6 Wochen nach der Rückkehr vorzulegen:
- ein ausführlicher Bericht über den Auslandsaufenthalt
- Originalbelege der Boardingtickets
- im Falle eines Praktikums eine Bescheinigung über das abgeleistete Praktikum
- ggf. eine Kopie der angefertigten Studienarbeit
- Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, anderen Studierenden am BPSA-Info-Seminar mit einer Präsentation und in einem STUBE BLOG Beitrag über die Erfahrungen, welche bei dem Aufenthalt gemacht wurden, zu berichten.
Wichtiger Hinweis! Die Ausgabenpauschale wird erst nach Erfüllung der Pflichten ausbezahlt.