Sie haben Interesse an einer BPSA Förderung und wollen einen Antrag stellen?
Gefördert werden können ausländische Studierende aus DAC-Ländern, die
- an einem BPSA-InfoTag teilgenommen habe (2x jährlich im Juni und Dezember)
- ihren Antrag vollständig und fristgerecht mindestens acht Wochen vor dem Beginn der Reise einreichen;
- an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland studieren;
- sich im Master-Studium oder der zweiten Hälfte des Bachelor-Studiums befinden (Promovend*innen können leider keine BPSA-Förderung erhalten);
- bereits an mindestens zwei STUBE Seminaren teilgenommen haben;
- vorher noch keine BPSA Förderung erhalten haben;
- kein Stipendium erhalten und sich das Studium selbst finanzieren;
- in den letzten 20 Monaten nicht im Herkunftsland waren.
Zweck der Förderung
Anträge auf Aufenthalte im Herkunftsland werden gefördert
- für einen Studien-/Forschungsaufenthalt zur Anfertigung einer entwicklungsländerbezogenen Studien- oder Abschlussarbeit (Dauer: mindestens 4 Wochen bis maximal 6 Monate)
- zum Absolvieren eines Praktikums, das Bestandteil der Studienanforderung ist oder im Zusammenhang mit dem Studium oder der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht (Dauer: mindestens 4 Wochen bis maximal 6 Monate)
- zur Einholung von Berufsinformationen in der Abschlussphase des Studiums ( Dauer: mindestens 1 Monat bis maximal 2 Monate).
Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte besteht aus:
- der Übernahme der Reisekosten (Flugticket zum günstigsten Flugtarif; maximal 1500,- €)
- einer Ausgabenpauschale zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten und eventuell anfallender Kosten für Bahn, Bus usw. Die Höhe dieser Pauschale beträgt mindestens 300,00€ und wird je nach Dauer des Aufenthaltes wie folgt angepasst:
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- Aufenthalt von vier Wochen = 300,00€
- Aufenthalt von fünf Wochen = 350,00€
- Aufenthalt von sechs Wochen = 400,00€
- Aufenthalt von sieben Wochen = 450,00€
- Aufenthalt ab acht Wochen = 500,00€
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Wichtiger Hinweis! Die Buchung des Flugtickets erfolgt über STUBE Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Eigenbuchung des Flugtickets durch den/die Antragsteller/in vor oder während des Antragsverfahrens führt zur Ablehnung der Förderung.
Verpflichtungen
Geförderte Studierende sind verpflichtet:
- vor und nach der Reise an jeweils einem eintägigen Vor- und Nachbereitungsseminar teilzunehmen
- folgende Dokumente innerhalb von 6 Wochen nach der Rückkehr vorzulegen:
- ein ausführlicher Bericht über den Auslandsaufenthalt
- Originalbelege der Boardingtickets
- im Falle eines Praktikums eine Bescheinigung über das abgeleistete Praktikum
- ggf. eine Kopie der angefertigten Studienarbeit
- Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, anderen Studierenden über die Erfahrungen, welche bei dem Aufenthalt gemacht wurden, zu berichten.
Wichtiger Hinweis! Die Ausgabenpauschale wird erst nach Erfüllung der Pflichten ausbezahlt.