Förderbedingungen

Sie haben Interesse an einer BPSA Förderung und wollen einen Antrag stellen?

Gefördert werden können ausländische Studierende aus DAC-Ländern, die

  • an einem BPSA-InfoTag teilgenommen habe (2x jährlich im Juni und Dezember)
  • ihren Antrag vollständig und fristgerecht mindestens acht Wochen vor dem Beginn der Reise einreichen;
  • an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland studieren;
  • sich im Master-Studium oder der zweiten Hälfte des Bachelor-Studiums befinden (Promovend*innen können leider keine BPSA-Förderung erhalten);
  • bereits an mindestens zwei STUBE Seminaren teilgenommen haben;
  • vorher noch keine BPSA Förderung erhalten haben;
  • kein Stipendium erhalten und sich das Studium selbst finanzieren;
  • in den letzten 20 Monaten nicht im Herkunftsland waren.

Zweck der Förderung

Anträge auf Aufenthalte im Herkunftsland werden gefördert

  • für einen Studien-/Forschungsaufenthalt zur Anfertigung einer entwicklungsländerbezogenen Studien- oder Abschlussarbeit (Dauer: mindestens 4 Wochen  bis maximal 6 Monate)
  • zum Absolvieren eines Praktikums, das Bestandteil der Studienanforderung ist oder im Zusammenhang mit dem Studium oder der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht (Dauer: mindestens 4 Wochen bis maximal 6 Monate)
  • zur Einholung von Berufsinformationen in der Abschlussphase des Studiums ( Dauer: mindestens 1 Monat bis maximal 2 Monate).

Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte besteht aus:

  • der Übernahme der Reisekosten (Flugticket zum günstigsten Flugtarif; maximal 1500,- €)
  • einer Ausgabenpauschale zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten und eventuell anfallender Kosten für Bahn, Bus usw. Die Höhe dieser Pauschale beträgt mindestens 300,00€ und wird je nach Dauer des Aufenthaltes wie folgt angepasst:
      • Aufenthalt von vier Wochen = 300,00€
      • Aufenthalt von fünf Wochen = 350,00€
      • Aufenthalt von sechs Wochen = 400,00€
      • Aufenthalt von sieben Wochen = 450,00€
      • Aufenthalt ab acht Wochen = 500,00€

Wichtiger Hinweis! Die Buchung des Flugtickets erfolgt über STUBE Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Eigenbuchung des Flugtickets durch den/die Antragsteller/in vor oder während des Antragsverfahrens führt zur Ablehnung der Förderung.

 

Verpflichtungen

Geförderte Studierende sind verpflichtet:

  • vor und nach der Reise an jeweils einem eintägigen Vor- und Nachbereitungsseminar teilzunehmen
  • folgende Dokumente innerhalb von 6 Wochen nach der Rückkehr vorzulegen:
    • ein ausführlicher Bericht über den Auslandsaufenthalt
    • Originalbelege der  Boardingtickets
    • im Falle eines Praktikums eine Bescheinigung über das abgeleistete Praktikum
    • ggf. eine Kopie der angefertigten Studienarbeit
  • Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, anderen Studierenden über die Erfahrungen, welche bei dem Aufenthalt gemacht wurden, zu berichten.

Wichtiger Hinweis! Die Ausgabenpauschale wird erst nach Erfüllung der Pflichten  ausbezahlt.